Wir stellen bundesweit PKW, Nutzfahrzeuge und andere bewegliche Güter auf eigenem Firmengelände sicher.
Die Sicherung von beweglichem Anlagevermögen ist notwendig, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände entwendet oder auf Grund Rechte Dritter, wie z.B. Vermieterpfandrecht, gepfändet werden können.
Auf Wunsch des Auftraggebers führen wir Vermögensgegenstände auf dem Betriebsgelände des Insolvenzschuldners zusammen oder verbringen diese auf unser eigenes Firmengelände.
Sichergestellte Fahrzeuge werden von uns unverzüglich abgemeldet. Sollten Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) oder Teil 2 (Kfz-Brief) nicht mehr vorhanden sein, sorgen wir unverzüglich für entsprechende Neuaufbietung.