der Firma Auktionshaus Schwanbeck GmbH & Co. KG,
Süßeroder Straße 2, 30559 Hannover
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Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zzgl. 15% Versteigerungsgebühr und zzgl. der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag.
Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtl. beglaubigten UST.-Id.Nr. eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten.
Käufer außerhalb der EU-Staaten zahlen die Mehrwertsteuer als Kaution und erhalten innerhalb
von 14 Tagen ab Versteigerungstag nach Vorlage des abgestempelten Ausfuhrnachweises die
Mehrwertsteuer zurück. Wenn mehrere Käufer zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu
ausbieten. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag
verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer
berechtigt ist, einen Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen.
Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Auktion oder für
einzelne Positionen besonders bestimmt.
Der Zahlungseingang der Gesamtforderung (Gebot zzgl. 15% Aufgeld, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) muss unverzüglich - spätestens nach 3 Werktagen -
erfolgen, in bar, per Überweisung oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung / Rechnungserhalt. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, kann der Kaufgegenstand
nochmals versteigert werden. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf
einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.
Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.
Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.
Das Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als an den Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr
u.a. des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm,
Diebstahl und Einbruch auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch insbesondere für Zubehörteile.
Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger
Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über.
Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder einzuziehen und einzuklagen.
Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
Zahlung mit Scheck gilt nur in Verbindung mit einer unwiderruflichen Bankbestätigung oder mit BBK-Scheck.
Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände. Die Preise für die Gegenstände verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Die ersteigerte Ware muss jedoch innerhalb der angegebenen Termine vollständig abgeholt werden, sonst haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. weitere Lagerung, evtl. Auslagerung, Demontage.
Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Die Inbetriebsetzung von Geräten ist strengstens untersagt.
Der Besucher der Versteigerung haftet für die von ihm verursachten Schäden, gleich welcher Art.
Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Verursacher.
Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
Für die Abholung ist der jeweilige Standort der Gegenstände Erfüllungsort.
Gerichtsstand ist Hannover.
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Auktionshaus Schwanbeck GmbH & Co. KG,
Süßeroder Straße 2
30559 Hannover
Germany
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The auction is held on behalf and on the account of our client.
Objects are sold in the condition they are in at the point of time of the auction. Any complaints shall be excluded and no warranty for quality, condition, completeness, special features, open or hidden defects and other damages will be granted. Technical information, specifications, measurements and the year of construction shall be non-binding. Inspecting the items prior to bidding is explicitly recommended.
Payments by cheque shall only be accepted in connection with an irrevocable confirmation from the issuing bank. Vehicles shall have to be paid in cash or by means of cheques issued by the land central bank (Landes-zentralbank).
The auctioneers shall not be liable for accidents occurring during inspections, auctions or the collection of goods. Taking items into operation is strictly prohibited.
Anybody causing accidents or damages to premises or third-party belongings shall be held liable for the resulting costs.
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