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Mit
der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennen Sie nachfolgende
Versteigerungsbedingungen an.
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Die
Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
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Die
Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der
Auktion befinden. Der Käufer erkennt an, daß jegliche Reklamation
ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit,
Vollständigkeit, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte
Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Technische
Informationen, Daten, Maße und Baujahre sind unverbindlich. Eine
vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten
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In
der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In
Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu
ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
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Der
Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zzgl. 15%
Versteigerungsgebühr und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
MwSt auf den Gesamtbetrag.
Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtl.
beglaubigten USt.Id.Nr. eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten,
ausgenommen die Mehrwertsteuer auf die Versteigerungsgebühr.
Käufer außerhalb der EU-Staaten zahlen die Mehrwertsteuer als
Kaution und erhalten innerhalb von 14 Tagen ab Versteigerungstag
nach Vorlage des abgestempelten Ausfuhrnachweises die Mehrwertsteuer
zurück, ausgenommen die Mehrwertsteuer auf die
Versteigerungsgebühr. Wenn mehrere Käufer zugleich ein und
dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel über
einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Jedes Gebot
kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag
verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden,
während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag unter
Vorbehalt zu erteilen.
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Die
Höhe der Mindestangebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen
für die ganze Auktion oder für einzelne Positionen besonders
bestimmt.
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Die
Zahlung der Gesamtforderung muß in bar oder durch bankbestätigten
Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird
diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand
nochmals versteigert. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr
zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf
einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht
statthaft.
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Der
Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.
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Alle
Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten
Mitarbeiter zu leisten.
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Das
Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als an den Käufer übergeben,
womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des
Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm,
Diebstahl und Einbruch auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch
insbesondere für Zubehörteile. Das Eigentum geht jedoch erst nach
vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den
Käufer über.
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Der
Versteigerer ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des
Auftraggebers Kaufgelder einzuziehen und einzuklagen.
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Während
oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen
bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen
Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
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Bei
Zahlung mit Scheck gilt dieser nur in Verbindung mit einer
unwiderruflichen Bankbestätigung. Fahrzeuge müssen in bar oder mit
BBK-Scheck bezahlt werden.
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Erst
nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der
ersteigerten Gegenstände. Die Preise für die Gegenstände
verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und
unverladen. Die ersteigerte Ware muß jedoch innerhalb der
angegebenen Termine vollständig abgeholt werden, sonst haftet der
Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. weitere Lagerung, evtl.
Auslagerung, Demontage.
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Für
Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird
keine Haftung übernommen. Die Inbetriebsetzung von Geräten ist
strengstens untersagt.
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Der
Besucher der Versteigerung haftet für die von ihm verursachten
Schäden, gleich welcher Art
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Für
Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet
der Verursacher.
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Für
alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft
werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
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Für
die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände
Erfüllungsort.
Gerichtsstand ist Hannover
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