Auktionshaus Schwanbeck - Slidershow Bild 1

Industrieversteigerung

Wir erstellen zeitnah detaillierte Bestandsaufnahmen über jegliches Anlage- und Umlaufvermögen.
Tel: 0511-6137874


Zur Kontaktseite
Auktionshaus Schwanbeck - Slidershow Bild 2

Industrieversteigerung

Wir erstellen zeitnah detaillierte Bestandsaufnahmen über jegliches Anlage- und Umlaufvermögen.
Tel: 0511-6137874


Zur Kontaktseite

Aus diversen 
Insolvenzverfahren und Liquidationen

1. Motoreinstell-Werkzeugsatz von CONDOR

  • Preis auf Anfrage !

 



leer


leer

2. Diagnosegerät CITRÖEN Elit 4126-T

  • mit Kunststoffkoffer
     
    Preis auf Anfrage !
 

leer

3. Stapelstühle  

  • 8 Stück
  • Textil blau gepolstert
  • Stahlrohrgestell schwarz

    Preis auf Anfrage !
 

leer

4. Eck Couch

  • Kunstleder
  • schwarz gepolstert
  • mit montierten Stahlrohrbeinen

    Preis auf Anfrage !
 


Alle Angaben ohne Gewähr !
Preis auf Anfrage
Tel: +49 (0)511 - 613 78 74
EMail:
info@auktionshaus-schwanbeck.de



ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

  1. Mit der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennen Sie nachfolgende Versteigerungsbedingungen an.

  2. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

  3. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Der Käufer erkennt an, daß jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Technische Informationen, Daten, Maße und Baujahre sind unverbindlich. Eine vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten

  4. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.

  5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zzgl. 15% Versteigerungsgebühr und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt auf den Gesamtbetrag. Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtl. beglaubigten USt.Id.Nr. eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten, ausgenommen die Mehrwertsteuer auf die Versteigerungsgebühr. Käufer außerhalb der EU-Staaten zahlen die Mehrwertsteuer als Kaution und erhalten innerhalb von 14 Tagen ab Versteigerungstag nach Vorlage des abgestempelten Ausfuhrnachweises die Mehrwertsteuer zurück, ausgenommen die Mehrwertsteuer auf die Versteigerungsgebühr. Wenn mehrere Käufer zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen.

  6. Die Höhe der Mindestangebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Auktion oder für einzelne Positionen besonders bestimmt.

  7. Die Zahlung der Gesamtforderung muß in bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.

  8. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. 

  9. Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.

  10. Das Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als an den Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruch auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch insbesondere für Zubehörteile. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über.

  11. Der Versteigerer ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder einzuziehen und einzuklagen.

  12. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind.

  13. Bei Zahlung mit Scheck gilt dieser nur in Verbindung mit einer unwiderruflichen Bankbestätigung. Fahrzeuge müssen in bar oder mit BBK-Scheck bezahlt werden.

  14. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände. Die Preise für die Gegenstände verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Die ersteigerte Ware muß jedoch innerhalb der angegebenen Termine vollständig abgeholt werden, sonst haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. weitere Lagerung, evtl. Auslagerung, Demontage.

  15. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Die Inbetriebsetzung von Geräten ist strengstens untersagt.

  16. Der Besucher der Versteigerung haftet für die von ihm verursachten Schäden, gleich welcher Art 

  17. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Verursacher.

  18. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.

  19. Für die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände Erfüllungsort.
    Gerichtsstand ist Hannover

  20. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

 

ZURÜCK ZUR STARTSEITE


leerAm schnellsten sind wir am Telefon, rufen Sie uns einfach an
Montag bis Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr, Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
leer

leerTel: +49 (0) 511 - 613 78 74